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3. Branchendialog der Pharmaindustrie: Sozialministerium holt wichtige Akteure an einen Tisch

Die Sicherstellung einer verlässlichen Arzneimittelversorgung ist von enormer Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Arzneimittelengpässe. Dazu zählt auch ein intensiver Dialog mit der Pharma-Industrie. Das Sozialministerium hat daher in dieser Woche wichtige Akteure der Pharma-Branche aus Sachsen, aber auch Vertreter der Verbände zum 3. Branchendialog eingeladen.

Staatssekretär Sebastian Vogel: »Es ist wichtig, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Pharma-Branche eine Möglichkeit haben, ihre Anliegen an die Sächsische Staatsregierung und damit auch an den Bundesrat zu adressieren. Insbesondere die Lieferengpässe bei Medikamenten treiben uns alle um. Wir nutzen als Sozialministerium zusammen mit der Landesdirektion bereits jede Möglichkeit, die wir auf Länderebene haben. Dazu zählen zum Beispiel die jüngst erlassenen Allgemeinverfügungen, um den Mangel bei Antibiotika-Säften für Kinder abzumildern.«

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Branchendialogs waren sich einig, dass ein Pharmadialog auf Bundesebene unbedingt notwendig ist, damit die Akteure der Pharmaindustrie und der Bundesregierung wieder ins Gespräch kommen und Lösungen für Arzneimittelengpässe finden können. In Sachsen und Bayern gibt es bereits entsprechende Gespräche auf Landesebene.

Staatssekretär Vogel abschließend: »Ich freue mich, dass der Pharma-Standort Sachsen von der Industrie aufgrund der Infrastruktur und des Know-Hows der Behördenebene für die speziellen Anliegen insbesondere der Radiopharmaka-Branche sehr geschätzt wird. Wir müssen auch weiterhin die Ausbildung von Fachkräften und Stärkung der Universitäten unterstützen. Ebenso bieten wir kurze Wege des Informationsaustausches zwischen den Behörden. Wir setzen uns im Bundesratsverfahren dafür, dass die erforderlichen Änderungen im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) auch umgesetzt werden. Dazu zählt beispielsweise eine gezielte Neugestaltung der Rabattvertragsregelungen von Arzneimitteln, mehr Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Bürokratieabbau. Um den konstruktiven Austausch fortzusetzen, wird voraussichtlich noch diesen Herbst ein weiterer Branchendialog stattfinden.«

Weitere Informationen:

Um den Mangel bei Antibiotika-Säften für Kinder abzumildern, hatte die Landesdirektion Sachsen im Mai drei Allgemeinverfügungen erlassen. Diese erlauben es Apotheken und Krankenhausapotheken sowie dem Großhandel, Antibiotikasäfte aus dem Ausland unbürokratisch einzuführen, die eigentlich nicht in Deutschland zugelassen sind. Weitere Informationen:https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1066170)

Gemeinsam mit der Landesdirektion unternimmt das Sozialministerium alles in seiner Macht Stehende, um eine ausreichende Versorgung der sächsischen Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Die beiden Behörden sagen unnötigen Hürden den Kampf an – sie haben beispielsweise zu Beginn des Jahres bereits ohne eine Allgemeinverfügung klargestellt, dass Apotheken

– einander kurzfristig und ohne gesonderte Erlaubnis aushelfen dürfen, auch wenn sie nicht zum selben Filialverbund gehören;
– auch größere Mengen (bis zu 100 abgabefertige Packungen) eines Arzneimittels erlaubnisfrei herstellen und ohne Zulassung in den Verkehr bringen dürfen, wenn ein ansonsten industriell gefertigtes Medikament nicht verfügbar ist.
– aus dem Ausland importierte Arzneimittel in geringen Mengen mit geringer Vorratshaltung schon vollkommen legal abgeben dürfen. Als Arzneimittelfachleute wissen die Apothekerinnen und Apotheker genau, auf was sie bei der Abgabe dieser Medikamente achten müssen.

Außer den bereits angeführten Maßnahmen hatte die Staatsregierung bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Landesapothekerkammer dafür gesorgt, dass Sachsen heute bundesweit die größte Flexibilität bei der Dienstbereitschaft bzw. den Öffnungszeiten von Apotheken aufweist. Auch dies trägt zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Sachsen bei.

 

Quelle: Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 07.06.2023


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