Vollzug in letzter Minute: Der Weg für das Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ist frei. Das britische Staatsoberhaupt Königin Elizabeth II. stimmte dem Ratifizierungsgesetz in der Nacht zum Donnerstag zu und setzte es somit in Kraft. Mit dem Abkommen wurde ein harter wirtschaftlicher Bruch verhindert, bevor das Vereinigte Königreich in der Nacht zum 1. Januar 2021 endgültig aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion ausgetreten war. Das Abkommen betrifft nicht nur den Warenverkehr, sondern auch Bereiche wie Staatssubventionen, Energie und Nachhaltigkeit, Luft- und Straßenverkehr oder soziale Sicherung. Die Prüfung durch das Europäische Parlament erfolgt im neuen Jahr. Nach seiner Zustimmung kann das Abkommen ratifiziert und dauerhaft angewendet werden.
Das knapp 1.250 Seiten starke Handels- und Kooperationsabkommen begründet eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft, beruhend auf einem Freihandelsabkommen. Und die gute Nachricht zuerst: Es werden auch in Zukunft weder Zölle noch Quoten oder mengenmäßige Beschränkungen für den Warenimport ins Vereinigte Königreich anfallen. Trotz Abkommen wird der grenzüberschreitende Handel jedoch durch mehr Bürokratie und Grenzkontrollen belastet. Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich müssen ihre Waren vor der Überfahrt in die Europäische Union beim Zoll anmelden und umgekehrt. Das Abkommen gilt außerdem nicht für Dienstleistungen. Durch das Inkraftreten des neuen britischen Immigrationsgesetzes ist die Ausführung vieler grenzüberschreitender Dienstleistungen somit nicht mehr gegeben. Für den Deutschen Industrieverband SPECTARIS bleibt es trotz des positiven Abschlusses der Verhandlungen dabei: Die Abwicklung vieler kommerzieller Transaktionen über den Ärmelkanal ändert sich ab dem 1. Januar 2021 signifikant. Ausreichend Zeit zur Vorbereitung blieb der deutschen Wirtschaft dabei nicht.
SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer begrüßt das Abkommen, sieht jedoch auch verspieltes Potenzial: „Um Handelshemnisse für die stark exportabhängigen Unternehmen aus Hightech-Branchen wie der Optik, Photonik, Analysen-und Medizintechnik abzufedern, braucht es möglichst bürokratiearme Zollverfahren auf beiden Seiten der Grenze. Gerade für den Mittelstand sind neue Prozesse mit hohem Ressourcenaufwand oftmals ein Markteintrittshindernis. Das beschlossene Freihandelsabkommen unterstützt zwar den gegenseitigen, harmonisierten Marktzugang. Dass jedoch keine Einigung über ein umfassendes Abkommen zu den zukünftigen Handelsbeziehungen erzielt werde konnte, bedeutet, dass die regulatorischen Kosten künftig noch stärker ins Gewicht fallen werden. Das wiederum wird zu Planungsunsicherheit, weniger Wettbewerb und steigenden Preisen für den Endverbraucher führen.“
Zusätzlich kommt es durch weitere Einfuhrkontrollen bereits zu Verzögerungen an der Grenze. „Diese erschweren das Vertriebsmanagement der Unternehmen. Jede Standardabweichung bei den Lieferungen verschärft den Druck auf Unternehmen, kostenintensive Bevorratungungen einzuplanen,“ unterstreicht Mayer. Dieser Teil der Vorbereitungen erweist sich angesichts begrenzter Kapazitäten der Grenzinfrastruktur als besonders schwer kalkulierbar.
Fest steht: Auch nach dem Brexit sollte ein reibungsloser Warenverkehr ohne Stau an den Grenzen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union gewährleistet sein. Ein risikobasierter Ansatz bei Zollinspektionen, eine vereinfachte und möglichst elektronische Zollabfertigung und die Möglichkeit der Vorabanmeldung für alle Waren, das sogenannte „pre-arrival processing“, werden daher von SPECTARIS begrüßt.
Vom 2. bis 5. Februar informiert der Health Innovation Hub (hih) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über digitale Innovationen, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die Medical Device Regulation (MDR) für digitale Medizinprodukte.
“Multidisciplinary Research Projects on Personalised Medicine – Development of Clinical Support Tools for Personalised Medicine Implementation”
Die Einreichungsfrist für Pre-Proposals ist der 4. März 2021. Die in der 2. Stufe auf Einladung zu erstellenden Full-Proposals müssen bis zum 17. Juni 2021 eingereicht werden. Das SMWK stellt für sächsische Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 2 Mio. Euro zur Verfügung.